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Alphabetisches Verzeichnis - B
Hier erfahren Se mehr zu Bußgeldern, Baustellen bis hin zum
Bußgeldrechner
Info: Der Bußgeldkatalog, korrekt die
Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV), vom 13. November 2001 ersetzte die davor
geltenden Landesregelungen. Die nunmehr bundeseinheitlich geltende Verordnung
beinhaltet die Vorschriften zur Erteilung einer Verwarnung, die Regelsätze für
Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im
Straßenverkehr.
Die dort genannten Beträge sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehungsweise
und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen, das heißt eine Bußgeldstelle oder der
Tatrichter können im begründeten Einzelfall durchaus höhere Beträge aussprechen.
Bei Bußgeldbeträgen bis 35 Euro erfolgt nur eine Verwarnung ohne Eintrag in das
Verkehrszentralregister in Flensburg (keine „Flensburg-Punkte“), bei Beträgen
von 40 Euro und mehr, ein bis vier Punkte.
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