Straßenverzeichnisse


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Radarfalle + Verkehr + Autobahn + Radarfallen + Blitzer + Radarkontrollen
Die Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Kontrollmaßnahme der Polizei und der Ordnungsämter im öffentlichen Straßenverkehr zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (§ 3 StVO).
In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern sind zwei Behörden mit der Verkehrsüberwachung beauftragt: Polizei und regionale Ordnungsbehörden. Während die Ordnungsämter der Kommunen innerhalb der geschlossenen Ortschaften zuständig sind, überwachen die Polizei und teilweise auch die Kreisverwaltungen den außerörtlichen Bereich auf den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie den Autobahnen.
Legale Radarwarnungen: Etliche Radiosender warnen im Rahmen ihrer Verkehrsmeldungen vor Geschwindigkeitsmessungen, die von den Hörern gemeldet wurden. Dieser Service der Rundfunkgesellschaften ist umstritten. Befürworter sind der Meinung, dass das Ziel einer Geschwindigkeitsreduktion auch so erreicht wird, dem entgegnen andere, dass diese Reduktion nur punktuell erfolge. Also bei einer Reise einfach den regionelen Sender hören.
Illegale Radarwarnungen: Eine verbreitete Methode ist, den Gegenverkehr mittels Lichthupe vor auf der Gegenseite erkannten Radarfallen zu warnen (Ordnungswidrigkeit § 16 Abs. 1 StVO in Verbindung mit § 24 StVG). Außerdem Haarspray, Klarlack, spezielle Folien, Katzenaugen oder ähnliche Mittel zur Reflektierung des Fotoblitzes. Im Online-Handel erhältliche Radarwarner dürfen nicht im Verkehr eingesetzt werden. Bei Benutzung drohen Bußgeldstrafen und Vormerkungen (in Deutschland 75 € Bußgeld und 4 Punkte in Flensburg).





 


 

 

  Text Quelle: Wikipedia.de    
 

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