Radarfalle + Verkehr + Autobahn + Radarfallen + Blitzer +
Radarkontrollen
Die Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Kontrollmaßnahme der Polizei und
der Ordnungsämter im öffentlichen Straßenverkehr zur Überwachung der Einhaltung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (§ 3 StVO).
In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung in den
Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern
sind zwei Behörden mit der Verkehrsüberwachung beauftragt: Polizei und regionale
Ordnungsbehörden. Während die Ordnungsämter der Kommunen innerhalb der
geschlossenen Ortschaften zuständig sind, überwachen die Polizei und teilweise
auch die Kreisverwaltungen den außerörtlichen Bereich auf den Kreis-, Landes-
und Bundesstraßen sowie den Autobahnen.
Legale Radarwarnungen: Etliche Radiosender warnen im Rahmen ihrer
Verkehrsmeldungen vor Geschwindigkeitsmessungen, die von den Hörern gemeldet
wurden. Dieser Service der Rundfunkgesellschaften ist umstritten. Befürworter
sind der Meinung, dass das Ziel einer Geschwindigkeitsreduktion auch so erreicht
wird, dem entgegnen andere, dass diese Reduktion nur punktuell erfolge. Also bei
einer Reise einfach den regionelen Sender hören.
Illegale Radarwarnungen: Eine verbreitete Methode ist, den Gegenverkehr
mittels Lichthupe vor auf der Gegenseite erkannten Radarfallen zu warnen
(Ordnungswidrigkeit § 16 Abs. 1 StVO in Verbindung mit § 24 StVG). Außerdem
Haarspray, Klarlack, spezielle Folien, Katzenaugen oder ähnliche Mittel zur
Reflektierung des Fotoblitzes. Im Online-Handel erhältliche Radarwarner dürfen
nicht im Verkehr eingesetzt werden. Bei Benutzung drohen Bußgeldstrafen und
Vormerkungen (in Deutschland 75 €
Bußgeld und
4 Punkte in Flensburg).