Punkte in Flensburg
Das deutsche Verkehrszentralregister (VZR) ist eine beim
Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführte Datei, in der seit 1958 alle
rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße (Bußgeldbescheide
und Strafurteile) von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis
festgehalten werden. Das VZR wurde aufgrund mit Beschluss des Bundestages vom
11. Oktober 1956 eingeführt. Einträge erfolgen nach dem in § 4 StVG geregelten
Punktesystem. Im Jahr 2006 wurde mit 8,402 Millionen die höchste jemals im
deutschen Verkehrszentralregister Zahl von Menschen registriert, im Jahr 2005
waren es 8,156 Millionen, von denen etwa 0,05 Prozent die 18-Punkte-Grenze
erreichen. Sowohl bei Männern als auch bei Frauen erfolgte mit etwa 58 Prozent
der Eintragungen auf Grund überhöhter Geschwindigkeit. 79,9 Prozent der
Registrierten sind Männer. Die zweithäufigste Eintragungsursache bei Männern war
Fahren unter Alkoholeinfluss (14,7%), bei Frauen Vorfahrtsverletzungen (17,4%).
Die Fahrerlaubnisklassen eines Kraftfahrers werden im Zentralen
Fahrerlaubnisregister (ZFER) geführt.
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
* 2 Jahre bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger
als fünf Jahre).
* 5 Jahre bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen
stehen. bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu
führen.
* 10 Jahre bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist + einem Jahr
gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.
(Stand: 2007)