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Punkte in Flensburg
Das deutsche Verkehrszentralregister (VZR) ist eine beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführte Datei, in der seit 1958 alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße (Bußgeldbescheide und Strafurteile) von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis festgehalten werden. Das VZR wurde aufgrund mit Beschluss des Bundestages vom 11. Oktober 1956 eingeführt. Einträge erfolgen nach dem in § 4 StVG geregelten Punktesystem. Im Jahr 2006 wurde mit 8,402 Millionen die höchste jemals im deutschen Verkehrszentralregister Zahl von Menschen registriert, im Jahr 2005 waren es 8,156 Millionen, von denen etwa 0,05 Prozent die 18-Punkte-Grenze erreichen. Sowohl bei Männern als auch bei Frauen erfolgte mit etwa 58 Prozent der Eintragungen auf Grund überhöhter Geschwindigkeit. 79,9 Prozent der Registrierten sind Männer. Die zweithäufigste Eintragungsursache bei Männern war Fahren unter Alkoholeinfluss (14,7%), bei Frauen Vorfahrtsverletzungen (17,4%). Die Fahrerlaubnisklassen eines Kraftfahrers werden im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) geführt.
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
* 2 Jahre bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
* 5 Jahre bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen. bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
* 10 Jahre bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist + einem Jahr gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.
(Stand: 2007)





 


 

 

  Text Quelle: Wikipedia.de    
 

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