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Unter einer Autoversicherung werden umgangssprachlich verschiedene
Versicherungen aus dem Umfeld eines Pkw verstanden. Neben der Versicherung von
Pkw zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang
der Autoversicherung.
Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:
* Kfz-Haftpflichtversicherung
* Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko)
* Schutzbrief
* Insassen-Unfallversicherung
* Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den
meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz
von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine
Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr
bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). Der Nachweis des Versicherungsschutzes (bei der
Anmeldung des Fahrzeugs wie auch beim Versichererwechsel) erfolgt über eine
sogenannte Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte. Im Gegenzug melden die
Versicherungen das Erlöschen des Versicherungsschutzes den jeweils zuständigen
Behörden, welche in der Folge ggf. das Fahrzeug zwangsabmelden. Die
Zulassungsstellen melden den Eingang der Doppelkarte dem neuen Versicherer. Die
anderen Versicherungsarten sind freiwillig.
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